1. Geltungsbereich & Parteien

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Edithion (Auftragnehmerin) gegenüber Verlagen und anderen Geschäftskunden (Auftraggeber). Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Edithion stimmt schriftlich zu.

2. Angebot, Briefing & Styleframes

  • Grundlage ist ein schriftliches Angebot oder eine Auftragsbestätigung von Edithion.
  • Vor Start liefert der Auftraggeber ein Briefing (Ziel, Format, Verwendungsart, Pflicht-Elemente, Perspektive/Setting, ggf. Daten/Toponyme, 2–3 Stil-Referenzen).
  • Für stilgebundene Arbeiten erstellt Edithion Styleframes/Moodboards. Freigegebene Styleframes sind verbindliche Abnahme-Referenz.

3. Leistungsumfang & Dateien

  • Lieferung als digitale Bilddateien, standardmäßig ≥ 3000 px Kante, 300 dpi, sRGB (CMYK-Proof optional).
  • Saubere Exporte, Dateibenennung und Tranchen-Lieferung gemäß Angebot.

4. Abnahmeverfahren (prüfbar)

Ein Motiv gilt als abgenommen, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  1. Inhalt/Compliance: Vereinbarte Pflicht-Elemente sind sichtbar (z. B. Schnittform, Garzustand, sichtbare Props wie Dutch-Oven; bei Infografiken/Karten: Daten/Toponyme gemäß Vorlage).
  2. Stil/Komposition: Entspricht freigegebenem Styleframe bzw. Briefing (Farbwelt, Strich, Perspektive/Layout).
  3. Technik: Auflösung/Profil wie oben; keine offensichtlichen KI-Artefakte/Deformationen.
  4. Frist: Der Auftraggeber prüft innerhalb von 3 Werktagen. Erfolgt keine konkre­te Mängelliste, gilt das Motiv als abgenommen (Abnahmefiktion).
  5. Nachbesserung: Bis zu 2 Korrekturrunden zur Mängelbehebung sind enthalten. Wünsche außerhalb des Briefings (z. B. andere Perspektive, zusätzliche Elemente, Stilwechsel) gelten als Change Request und werden gesondert vergütet.

5. Termine, Nachfrist & Mitwirkung

  • Liefertermine sind voraussichtlich. Fixtermine bedürfen ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung.
  • Gerät Edithion in Verzug, setzt der Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist (mind. 5 Werktage).
  • Stop-the-Clock: Fristen verlängern sich um Zeiträume ohne rechtzeitiges Briefing/Feedback/Freigaben sowie um 5 Werktage Rüstzeit nach Eingang. Änderungen/Erweiterungen des Briefings verschieben Termine entsprechend.

6. Vergütung, Zahlung & Kill-Fee

  • Preise gemäß Angebot.
  • 50 % Anzahlung bei Beauftragung, Rest je Tranche nach Abnahme.
  • Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
  • Bei Abbruch durch den Auftraggeber: 100 % Vergütung für abgenommene, 50 % für begonnene Motive (Kill-Fee). Bis zur Vollzahlung verbleiben alle Rechte bei Edithion.

7. Nutzungsrechte (Lizenz)

  • Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den konkret benannten Buchtitel/Verwendungszweck (Print, E-Book und buch-/projektbezogenes Marketing), weltweit und zeitlich unbefristet.
  • Nicht erlaubt: Weiterlizenzierung, Weitergabe an Dritte außerhalb des Projekts, Nutzung zur Entwicklung/Training von KI-Modellen (Text- & Data-Mining ausgeschlossen).
  • Für weitergehende Nutzungen (weitere Auflagen/Titel/Sprachen, Merch etc.) ist eine Zusatzlizenz zu vereinbaren.
  • Urheber-/Namensnennung dort, wo branchenüblich: „Bild/Illustration: Edithion“.

8. Change Requests

Anforderungen, die nicht der Mängelbehebung dienen (z. B. neue Szene, zusätzliche Zutaten/Elemente, Stilwechsel, andere Perspektive), sind Change Requests. Abrechnung nach Aufwand (z. B. 60 €/h oder Pauschale pro Runde) mit angepassten Terminen.

9. Haftung

  • Für einfache Fahrlässigkeit haftet Edithion nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und kumulativ gedeckelt auf 100 % der Netto-Gesamtvergütung des betroffenen Auftrags.
  • Ausgeschlossen sind mittelbare Schäden/Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Produktions-/Veröffentlichungsverzögerungen, Vertragsstrafen Dritter, Marketing-/Druckfensterkosten).
  • Unberührt bleiben Haftung für Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, Leben, Körper, Gesundheit sowie zwingende Haftung nach Produkthaftungsgesetz.

10. Gewährleistung & Datenverantwortung

  • Edithion gewährleistet die vertragsgemäße Erstellung gemäß Abnahmekriterien.
  • Der Auftraggeber ist für Inhalte/Daten/Bezeichnungen verantwortlich (Richtigkeit, Rechte Dritter). Auf Wunsch kann ein Daten-Check gesondert beauftragt werden.

11. Vertraulichkeit & Referenzen

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen vertraulich. Edithion darf abgeschlossene Arbeiten als Referenz/Portfolio zeigen (online/Print), soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Auf Wunsch mit Anonymisierung.

12. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen außerhalb der Kontrolle (z. B. Krankheit, Strom/Netz-Ausfälle, Infrastruktur-/Cloud-/Model-Störungen, Streik, behördliche Maßnahmen) ruhen die Leistungspflichten. Die Fristen verschieben sich angemessen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand ist Göttingen der Sitz von Edithion, sofern gesetzlich zulässig.
  • Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anhang: Mini-Checkliste zur Abnahme

  • ☐ Pflicht-Elemente sichtbar (Liste)
  • ☐ Stil/Styleframe eingehalten
  • ☐ Perspektive/Setting wie im Briefing
  • ☐ Technik OK (≥3000 px, 300 dpi, sRGB; keine Artefakte)
  • ☐ 1.–2. Korrekturrunde dokumentiert und fristgerecht
  • ☐ Abnahme oder Abnahmefiktion (3 WT)

Stand: August 2025 · Geltung nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).